AGB
1. Leistungen1.
1. Der Mohespediteur erbringt seine Verpflichtung mit der grofßten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des verairbarten Entgelts1.
2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich hatten durfte.1.
3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vormalme von Elektro, Gas, Dübel und sonstigen Installationsarheiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadersfall begrenzt. Diese Haftungs- begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bel Leistungen zusätzlich ver mittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.2. Informationen zur Vertragsschließung und -durchführung2-1. VertragsspracheFür alle Rechtsgeschäfte, die im Rahmen dieses Vertrages abgeschlossen werden, gilt ausschließlich die deutsche Sprache. Sollten Teile dieses Vertrages oder ergänzende Vereinbarungen in einer anderen Sprache abgefasst sein, so ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich2-2. Speicherung des VertragstextesDer vollständige Vertragstext wird von uns gespeichert. Sie können jederzeit eine Kopie des Vertragstextes per E-Mail anfordern oder diesen während unserer Geschäftszeiten in unserem Büro einsehen.3. BeiladungstransportDer Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgefütet werden.4. Beauftragung DritterDer Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.5.TrinkgelderTrinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.6. Erstattung der UmzugskostenSoweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen.7. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders7.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an enpfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichem .zu lassen.7.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.7.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Mübelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die van dem Gut ausgeht.8. AufrechnungGegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen ndassig, de rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreid oder unbestritten sind9. Weisungen und Mitteilungen.Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.10. Nachprüfung durch den AbsenderIlei Abholung des timzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand intümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.11. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts11.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in har oder durch vorherige liberavisung auf das Geschäftskonto des Möbelsperiteurs zu bezahlen.11.2. Acelagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet.11.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender sainer Zahlungs Kosten verpflichtung auch darn richt nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfanderwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzufiven.11.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung12. LagerungFür Lacerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen12.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, den Mäheispediteur darauf hinzuweisen, wenn four- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder überiechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und ader für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen.12.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen12.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder fremden Lagerräumers den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lageert dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken.12.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und von Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummerlertwerden. Behältnisse werden dabei stückzahimäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Enstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die ningalagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschiessen gelagert wird.12.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Austertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Be Teilauslage-rungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen.12.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegen nahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüffen, der das Lagerverzeichnis und denLagervertrag vorlegt.12.4. Der Finlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des tagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vormellimen.12.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen.12.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlendenZugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat.12.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch chne besondere Rechnungsarteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.12.8. Der Lagerhalter ist nicht verplichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut tetreffenden Schriftsticken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Lloterzeichners nicht vorliegt.12.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder inTextform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt.12.10. Bei Verträgen mit anderen als Veebrauchern gelten die All (Algemeine Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports) als vereinbart. Diese sind auf www.amoe.de/ALE abrufbar.Rücktritt und Kündigung13.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 98GB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.13.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, sa kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder13.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Authe bung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt,13.2.2. oder pauschal sin Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.14. Gerichtsstand14.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufieuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Rezirk sich die vom. Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, auchließlich zustandig14.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Volkaufleuten gilt de ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohn- sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persünichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.15. RechtswahlEs gilt deutsches Recht16. DatenschutzDer Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so welt diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daterr an sonstige Dritte erfolgt nicht, Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.17. AMO-Einigungsstelle16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg nur AMO-Finigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beimBundesverband Möbelspedition und Logistik (AMO) e.V.Schulstraße 531 65795 HattersheimTel.: 06190 9898131 Fax: 06190 989820E-Mail: info@amoe.de I Internet: www.amoe.deDie AMO-Einigungsstelle kann von Verbrauchem angerufen werden, um den Stbreit nach der Verfahrensordnung der AMO-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt derEinleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläuflg oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMO-Speditear. bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.17.2. Der Antrag auf Eröffnung des Einigungsverfahrens ist in Textform zu stellen.17.3. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlosDer Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenz überschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend.die haftung des möbelspediteurs1. HaftungsgrundsätzeDer Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet.2. HaftungshöchstbetragDie Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht be grenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.3- WertersatzHat der Möbelspediteur für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maß- geblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.4-HaftungsausschlussDer Möbelspediteur selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte.5- Besondere Haftungsausschlussgründe(1) Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:IV. Haftungsausschluss Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf einem unabwendbaren Ereig-Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender,Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender,Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in BehälternVerladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen;natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur be rufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.(2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind.6- Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen(1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird.(2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs.7. Ausführender MöbelspediteurBeauftragt der Möbelspediteur für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen.8- Transport- und LagerversicherungEs besteht die Möglichkeit, das Gut über die gesetzliche Haftung hinaus zu versichern. Der Möbelspediteur schließt auf Wunsch des Kunden und gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie eine Transport- oder Lagerversicherung ab.9. SchadensanzeigeFür die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten:(1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadens- protokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform(E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen.(2) Außerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert in Textform, angezeigt werden.(3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche.(4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist geht der Anspruch andernfalls unter.(5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.